Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen von Druckgeräten
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Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen von Druckgeräten
CE-Zertifikat für Scherbeneismaschine

Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräte
Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen von Druckgeräten


Objektiv
Ziel der Richtlinie ist es, den freien Verkehr von Druckgeräten und -baugruppen innerhalb des Gemeinschaftsmarktes durch Harmonisierung der nationalen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass Druckgeräte bei Installation, Verwendung und Wartung keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen, Tieren oder Sachen darstellen.
Mit dieser Richtlinie wurde die Vorgängerrichtlinie 97/23/EG aufgehoben.
Die Richtlinie sieht zusammen mit den Richtlinien über einfache Druckbehälter (2014/29/EU), transportable Druckgeräte (2010/35/EU) und Aerosolspender (75/324/EWG) einen angemessenen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene für Geräte vor, die einer Druckgefahr ausgesetzt sind.
Inhalt
Diese Richtlinie gilt für Geräte und Baugruppen, die einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar unterliegen. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie sind Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und Druckzubehör.
Die Richtlinie legt die Ziele oder „wesentlichen Anforderungen“ fest, die die oben genannten Geräte zum Zeitpunkt ihrer Herstellung und vor ihrem Inverkehrbringen erfüllen müssen.
Die Richtlinie betrifft Hersteller von Produkten wie Druckbehältern, Wärmetauschern, Dampferzeugern, Kesseln, industriellen Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und Druckgeräten. Der Hersteller muss sicherstellen, dass seine Produkte vor dem Inverkehrbringen auf Konformität mit den Bestimmungen der Richtlinie geprüft werden. Hersteller, Importeure und Händler sind für die Konformität ihrer Produkte mit dieser Richtlinie verantwortlich. Herstellerinformationen müssen dem Produkt beigefügt werden.
Die Mitgliedstaaten haben Aufsichtsrechte und stellen sicher, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder gar nicht erst in Verkehr gebracht werden. Gemäß der Richtlinie müssen Druckgeräte sicher sein, grundlegende Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Konstruktion, Herstellung und Prüfung erfüllen, geeignete Konformitätsbewertungsverfahren bestehen und die CE-Kennzeichnung sowie weitere erforderliche Informationen tragen.
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