Geflügelschlachtung
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Geflügelschlachtung
Gemäß der nationalen Norm GB126-2016 für Schlachtverfahren bei Geflügel müssen Schlachtkörper und essbare Nebenprodukte, sofern sie nach der Schlachtung vorgekühlt werden müssen, unverzüglich vorgekühlt werden. Nach der Kühlung muss die Kerntemperatur von Nutztieren unter 7 °C, die von Geflügel unter 4 °C und die von Innereien unter 3 °C liegen.
Geflügelschlachtung
Bei der Verarbeitung von Geflügel wird das Enthaaren üblicherweise durch Verdampfen durchgeführt. Hohe Temperaturen können das Fett des Geflügels weich machen und es dadurch anfällig für Fäulnis machen. Daher muss das Geflügel nach dem Enthaaren sofort abgekühlt werden, um seine Frische zu gewährleisten.
Dem Wasser im Schneckenkühler wird Scherbeneis zugegeben, wodurch die Wassertemperatur zwischen 2 und 4 Grad Celsius gehalten wird. Nach der Kühlung im kalten Wasser des Schneckenkühlers wird das Geflügel in einen Kühlraum gebracht. Forschungsergebnisse zeigen, dass so behandeltes Geflügel vor Keimbelastung geschützt wird. Gemäß der nationalen Norm GB126-2016 für die Schlachtung von Geflügel müssen Schlachtkörper und essbare Nebenprodukte, falls sie nach der Schlachtung vorgekühlt werden müssen, unverzüglich vorgekühlt werden.
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