Gemäß den Anforderungen der nationalen Norm GB126-2016 an den Geflügelschlachtprozess sollten der Schlachtkörper und die essbaren Nebenprodukte, wenn sie nach der Schlachtung vorgekühlt werden müssen, sofort vorgekühlt werden. Nach dem Abkühlen sollte die Kerntemperatur von Viehfleisch unter 7 °C, die Kerntemperatur von Geflügelfleisch unter 4 °C und die Kerntemperatur von Innereien unter 3 °C gehalten werden.
GEFLÜGELSCHLACHTUNG
Im Prozess des Vogels& Bei der Geflügelverarbeitung erfolgt die Enthaarung normalerweise durch Verdampfen. Hohe Temperaturen können das Fett des Geflügels erweichen und verrotten lassen. Daher muss das Geflügel sofort nach dem Enthaaren abgekühlt werden, um die Frische des Produkts zu gewährleisten.
Dem Wasser im Schraubenkühler wird Scherbeneis zugesetzt, das die Temperatur des Wassers auf 2 bis 4 Grad Celsius hält. Nach dem Abkühlen im kalten Wasser im Schneckenkühler wird das Geflügel in den Kühlraum gebracht. Forschungsergebnisse zeigen, dass auf diese Weise behandeltes Geflügel vor einer Keimkontamination geschützt wird. Gemäß den Anforderungen des nationalen Standards GB126-2016 an den Geflügelschlachtprozess müssen Schlachtkörper und essbare Nebenprodukte nach der Schlachtung vorgekühlt werden, wenn sie vorgekühlt werden müssen - sofort abgekühlt.
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