Gemäß den Anforderungen des nationalen Standards GB126-2016 für Geflügelschlachtverfahren sollten Schlachtkörper und essbare Nebenprodukte, wenn sie nach dem Schlachten vorgekühlt werden müssen, sofort vorgekühlt werden. Nach dem Abkühlen sollte die Kerntemperatur von Viehfleisch unter 7℃, die Kerntemperatur von Geflügelfleisch unter 4℃ und die Kerntemperatur von Innereien unter 3℃ gehalten werden.

GEFLÜGELSCHLACHTEN

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